Verstöße gegen die Vorgaben der NIS-2-Anforderungen können mit deutlich verschärften Sanktionen verbunden sein. Unternehmen müssen, in Abhängigkeit Ihrer Einstufung als wesentliche oder besonders wichtige Einrichtung, mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Dabei kommen sowohl feste Höchstbeträge als auch umsatzbezogene Bußgeldrahmen auf Basis des weltweiten Jahresumsatzes in Betracht.
Das BSI ist zudem befugt, bei erheblichen oder wiederholten Mängeln aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, etwa in Form von Prüfungen, verbindlichen Anordnungen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen oder weiteren organisatorischen Vorgaben. Ein unzureichendes Risikomanagement, verspätete oder unterlassene Meldungen von Sicherheitsvorfällen oder eine fehlende Registrierung können damit schnell zu spürbaren finanziellen und organisatorischen Konsequenzen führen.
Es ist daher sinnvoll, die eigenen Prozesse frühzeitig an die neuen NIS-2-Anforderungen anzupassen und so Risiken zu minimieren.