Verfahrensdokumentation ist ein Begriff, der seltener Begeisterung auslöst und deshalb in Unternehmen gern weiter unten auf der To-do-Liste steht. Zu trocken, zu komplex, zu wenig Zeit.
Das Problem: Die Verfahrensdokumentation verschwindet nicht einfach, indem man sie aufschiebt. Spätestens bei der Betriebsprüfung ist sie wieder auf dem Tisch, dann aber mit deutlich höherem Druck.
Dabei ist die ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation nach GoBD für Unternehmen mit digitalen, steuerlich relevanten Prozessen unverzichtbar. Sie beschreibt strukturiert, wie Daten und Belege entstehen, verarbeitet, gespeichert und aufbewahrt werden, auf organisatorischer, technischer und prozessualer Ebene.
Ziel ist die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller rechnungslegungsrelevanten Prozesse für die Finanzverwaltung.