Unsere Beratungsleistungen im Rahmen von IDW Prüfungen.

Wir unterstützen Sie umfassend bei allen Prüfungen nach den Prüfungsstandards des IDW – vom Jahresabschluss bis zur Prüfung Ihrer IT-Systeme oder internen Kontrollsysteme. Dabei sorgen wir für eine strukturierte Vorbereitung, stellen prüfungsrelevante Unterlagen zusammen und begleiten Sie während des gesamten Prüfungsprozesses – von der ersten Abstimmung bis zur Kommunikation mit dem Wirtschaftsprüfer. So schaffen wir Transparenz, entlasten Ihre internen Ressourcen und tragen dazu bei, dass die Prüfung effizient und ohne Überraschungen verläuft.

  • IDW PS 850 | Projektbegleitende Prüfung
    • Sie führen eine neue Software ein oder haben ein größeres IT Projekt, welches Sie gerne durch einen Dritten nach den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen überprüft haben möchten*, um ggf. zusätzlich Nachweise für eine nachgelagerte Prüfung durch Externe und Interne zu generieren?
    • Wir begleiten Sie dabei gerne und achten schon während des Projekts auf die korrekte Umsetzung aller gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.
    • Unsere Leistungen:
      • Begleitung von Migrationen
      • Begleitung bei der Einführung von IT bezogenen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen
  • IDW PS 860 | Bescheinigung
  • Unternehmen unterliegen einer steten Änderung, welche die Anpassung der Geschäftsprozesse, die Implementierung neuer Anwendungen und Hardwareaktualisierungen erfordert.
  • Um Themen außerhalb der Abschlussprüfung mit Bezug zur IT zu prüfen und so ihre Angemessenheit und Wirksamkeit zu beurteilen, wurde der IDW PS 860 entwickelt.
  • Der Prüfungsstandard IDW PS 860 richtet sich an Unternehmen, die die Ordnungsmäßigkeit, Sicher­heit sowie Compliance ihrer IT-Systeme und Prozesse auch außerhalb der Abschlussprüfung sicher­stellen möchten.
  • Der Prüfungsstandard ermöglicht dank seines offenen Ansatzes ein breites Anwendungsgebiet im Unternehmen.
  • Zum IDW PS 860 wurden IDW-Prüfungshinweise entwickelt, die die Anwendung der Grundsätze der Verlautbarung in Bezug auf die Prüfung einzelner IT-gestützter Prozesse und Verfahren konkretisieren.
  • IDW PS 880 | Softwarebescheinigung
  • Softwarebescheinigungen nach IDW PS 880 sind ein anerkanntes und respektiertes Qualitätsurteil, wodurch potentiellen Anwendern verlässliche Informationen zur Einhaltung bestimmter gesetzlicher oder branchenspezifischer Vorgaben bereitgestellt werden.
  • Sie dienen dem Hersteller regelmßig zur Nachweisführung gegenüber Regulatoren und Aufsichtsbehörden.
  • Insbesondere bestätigen sie die Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).
  • Gegenstand von Softwareprüfungen sind Softwareprodukte unabhängig von deren Implementierung und Produktivsetzung beim Softwareanwender.
  • Softwareprüfungen richten sich sowohl auf Stan­dard-Softwareprodukte eines Softwareherstellers als auch auf Individualsoftwarelösungen.
  • Die Prü­fung kann für Softwareprodukte insgesamt, einzelne Module oder einzelne Funktionen durchgeführt werden.
  • IDW PS 951 | Prüfung des internen Kontrollsystems
  • Für das Dienstleistungsunternehmen lohnt sich häufig die Beauftragung einer Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um gegenüber Kunden ein angemessenes und wirksames Internes Kontrollsystem vorweisen zu können.
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer Prüfung nach Prüfungsstandard IDW PS 951 wird die Angemessenheit (Typ 1) oder die Angemessenheit und Wirksamkeit (Typ 2) des internen Kontrollsystems bescheinigt.
  • Gegenstand der Prüfung ist die Beschreibung des dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems und die in der IKS-Beschreibung dargestellten Kontrollen und Kontrollziele.
  • Die Verantwortung für die IKS-Beschreibung und deren Inhalte liegt bei den gesetzlichen Vertretern des Dienstleistungsunternehmens.
  • Um die Ord­nungs­mäßigkeit der Datenverarbeitung bei Einsatz von IT für die Rechnungslegung sicherzustellen, führen wir IT Prüfungen während und außerhalb von Jahresabschlussprüfungen durch.
  • Unsere Leistungen:
    • Überprüfung der IT des Unternehmens (IT Prüfung) nach den Vorgaben des ISA 315* im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen
    • IT Prüfungen außerhalb von Jahresabschlussprüfungen nach IDW PS 860*
    • IT Prüfungen mit besonderem Fokus (bspw. auf abgeschlossenen Migrationen, Schnittstellen oder IT gestützte Geschäftsprozesse)
    • IT Prüfungen von Banken, Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften (auch als Subdienstleister)

 

*Vorbehaltsaufgaben erbringen wir über unsere Schwestergesellschaft: SONNTAG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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