Mit der zweiten EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) stellt die Europäische Union die Weichen für ein deutlich höheres Cybersicherheitsniveau in allen EU-Mitgliedstaaten. Voraussichtlich ab Ende 2025 müssen auch in Deutschland Unternehmen neue gesetzliche Pflichten erfüllen – unabhängig davon, ob sie zu den klassischen KRITIS-Sektoren gehören oder nicht.
Am 30.07.2025 wurde der Regierungsentwurf des Gesetzes beschlossen. Das Inkrafttreten ist für Dezember 2025 vorgesehen. Für viele Betriebe besteht demnach dringender Handlungsbedarf um sich auf die NIS-2 Anforderungen vorzubereiten.
Die Bedrohungslage im Cyberraum ist angespannt. Angriffe auf Unternehmen, staatliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen nehmen stetig zu. Ziel der NIS-2 ist es deshalb, ein einheitliches Sicherheitsniveau in der EU zu schaffen und großflächige Maßnahmen zum Schutz der Wirtschaft einzuführen.
Die Richtlinie erweitert den Kreis der verpflichteten Organisationen erheblich:
In welche Kategorie das jeweilige Unternehmen fällt, ist abhängig von einer bestimmten zu erfüllenden Größenordnung (ab 50 bzw. 250 Mitarbeitende oder bestimmten Umsatz-/Bilanzwerten). Neben dem Größenkriterium ist zusätzlich das Unternehmen einem bestimmten Sektor zuzuordnen. Dazu zählen u. a. die Sektoren Energie, Verkehr, Gesundheit, Lebensmittelproduktion, Abfallbewirtschaftung, digitale Dienste und öffentliche Verwaltung.
Wenn beide Kriterien (Größe und Sektor) erfüllt sind, besteht eine Pflicht zur Umsetzung von NIS-2.
Unternehmen müssen eine ganze Reihe von Maßnahmen umsetzen und nachweisen. Hierzu zählen unter anderem:
Wichtig zu beachten ist dabei die Verantwortung der Geschäftsleitung. Geschäftsführungen haften bei Pflichtverletzungen persönlich.
Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) empfiehlt, frühzeitig strukturiert vorzugehen:
SONNTAG stellt Unternehmen verschiedene Hilfsmittel bereit:
Weitere Informationen finden Sie unter: NIS-2-Richtlinie – Ein Leitfaden für Unternehmen
Die NIS-2 ist mehr als eine rechtliche Anpassung – sie ist ein zentraler Schritt hin zu einer europaweit gestärkten Cybersicherheitskultur. Für Unternehmen bedeutet dies, IT-Sicherheit nicht länger als Option, sondern als gesetzliche Pflicht und Führungsaufgabe zu betrachten.
Die SONNTAG IT Solutions unterstützt Sie gemeinsam mit der Kanzlei SONNTAG bei allen Fragen rund um die Umsetzung – von der Betroffenheitsprüfung bis zur Einführung passgenauer Sicherheits- und Compliance-Maßnahmen.
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