Seit dem 1. Juli 2025 müssen neu angeschaffte Kassensysteme – ob Registrierkasse, Warenwirtschaftssystem oder Arztpraxislösung – innerhalb eines Monats beim Finanzamt gemeldet werden.
Und für bereits bestehende Systeme endet die Nachmeldefrist am 31. Juli 2025. Das heißt: Nur noch wenige Tage bleiben, um die Meldung fristgerecht vorzunehmen!
Die Kassenmeldung erfordert eine strukturierte Vorbereitung: Daten sammeln, Informationen bereitstellen, Meldung korrekt übermitteln – das kostet Zeit und Nerven.
Wir unterstützen Sie dabei, alles rechtzeitig zu erledigen! So bleiben Sie auf der sicheren Seite. Mehr über unsere Leistungen erfahren Sie HIER!