NIS-2 im Fokus: Sind Sie bereit für die neuen Sicherheitsanforderungen?

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Der kurze Selbstcheck bringt Klarheit 

Der Gesetzgebungsprozess zieht an: Der Bundesrat hat Mitte November den Entwurf für das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz gebilligt. Damit ist der Weg für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie frei. Nach der Ausfertigung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt könnte das Gesetz schon im Dezember 2025 in Kraft treten – ohne vorgesehene Übergangsfristen. Unternehmen, die unter NIS-2 fallen, müssen ab Inkrafttreten unmittelbar compliant sein.

Mit der NIS-2-Richtlinie kommen verschärfte Anforderungen an Informationssicherheit, Risikomanagement und Meldeprozesse. Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren müssen klären: Sind wir betroffen? Wo stehen wir? Welche Maßnahmen sind verpflichtend umzusetzen?

Zugleich zeigt sich: Viele Firmen schieben ihre NIS-2-Vorbereitungen noch vor sich hin. Mit dem Beschluss des Bundesrats steigt ihr Handlungsdruck, denn Verstöße können zu hohen Bußgeldern und zu persönlicher Geschäftsleitungshaftung führen.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

  • Erweiterter Geltungsbereich: NIS-2 umfasst mehr Branchen und Unternehmensgrößen als das bisherige NIS-Regime.
  • Strengere Vorgaben: Die Anforderungen sind umfangreicher, prüfbar und auditierbar.
  • Erhöhte Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen deutlich schneller gemeldet werden.
  • Mehr Verantwortung für Führungskräfte: Geschäftsleitungen müssen Sicherheitsrisiken aktiv steuern und nachweislich managen.
  • Kein Puffer: Übergangsfristen entfallen und Compliance ist ab Inkrafttreten Pflicht.

Orientierung durch den schnellen NIS-2-Selbstcheck

Der kurze NIS-2-Selbstcheck hilft Unternehmen, ihre Ausgangslage realistisch einzuschätzen und bringt Klarheit zu ihrem Reifegrad. Auf dieser Basis sollten die regulatorischen Anforderungen geprüft sowie bestehende Lücken identifiziert und priorisiert angegangen werden.

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