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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Anforderungen und Umsetzung in Ihrem Unternehmen | Webinar am 27.10.2022 ab 10:00 Uhr

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Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Anforderungen und Umsetzung in Ihrem Unternehmen!

Nach der Whistleblower-Richtlinie der EU sollen Hinweisgeber künftig besser geschützt werden, wenn sie Rechtsverstöße im Unternehmen aufdecken. Diese Richtlinie hätte in Deutschland bereits im Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Nachdem dies bislang nicht geschehen ist und die EU gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, hat die Bundesregierung nunmehr am 27.07.2022 einen Regierungsentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes veröffentlicht.

Aufgrund des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens ist damit zu rechnen, dass sich der Bundestag noch diesen Herbst mit dem Gesetzesentwurf befassen und das Gesetz zeitnah in Kraft treten wird.

Daher sollten sich betroffene Unternehmen bereits jetzt mit den Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz befassen, um noch rechtzeitig mögliche Gestaltungsoptionen zu prüfen und umzusetzen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern, da für sie die Verpflichtungen 3 Monate nach Inkraftsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes gelten werden. Jedoch auch Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern treffen die Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz voraussichtlich ab dem 17.12.2023.

In unserem Webinar „Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Anforderungen und Umsetzung in Ihrem Unternehmen“ möchten wir Ihnen einen Überblick zu den gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes geben sowie Ihnen Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen, insbesondere auch in Form eines digitalen Hinweisgebersystems, vorstellen. Das Webinar richtet sich vor allem an Mandanten von SONNTAG.

 

Wir übersenden Ihnen sehr gerne die Unterlagen zum Webinar. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an:

seminare@sp-it.de.

 

Mit dem Versand der E-Mail übermitteln Sie freiwillig Ihre Kontaktdaten und weiteren Angaben an den Organisator. Dieser kann sich daraufhin mit Ihnen bezüglich der Veranstaltung oder auch anderer Serviceleistungen proaktiv in Verbindung setzen.

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