• Wer wir sind.
    • Team.
    • Karriere.
    • News.
    • Termine.
    • Kontakt.
  • Digitalisierung.
    • Low-Code-Entwicklung.
    • Softwareentwicklung.
    • Digitalisierungsstrategie.
    • Prozessautomatisierung.
    • Prozessdigitalisierung.
    • Process Mining.
  • IT Projektmanagement.
    • AI-Beratung | KI-Beratung.
    • Business Intelligence.
    • BPMN 2.0 Workshops.
    • Digitalisierungs-Management.
    • M365-Beratung.
    • IT Projektmanagement.
    • IT Strategieberatung.
    • IT-Abwicklung im Insolvenzfall.
    • Prozessmanagement.
    • Prozessmodellierung.
    • Prozessoptimierung.
    • Servicemanagement.
    • Testmanagement.
  • IT Compliance.
    • Datenschutzberatung.
    • E-Rechnungspflicht.
    • Hinweisgebersystem.
    • NIS-2-Beratung.
    • Informations­sicherheits­beauftragter.
    • Webseitenprüfung: Sicherheit & Datenschutz für Ihr Unternehmen
  • Partner.
    • Bizagi.
    • JobRouter.
    • Lucanet.
    • otris software.
    • SAP Signavio.
  • Firmenverbund.
Sonntag & Partner
  • Wer wir sind.
    • Team.
    • Karriere.
    • News.
    • Termine.
    • Kontakt.
  • Digitalisierung.
    • Low-Code-Entwicklung.
    • Softwareentwicklung.
    • Digitalisierungsstrategie.
    • Prozessautomatisierung.
    • Prozessdigitalisierung.
    • Process Mining.
  • IT Projektmanagement.
    • AI-Beratung | KI-Beratung.
    • Business Intelligence.
    • BPMN 2.0 Workshops.
    • Digitalisierungs-Management.
    • M365-Beratung.
    • IT Projektmanagement.
    • IT Strategieberatung.
    • IT-Abwicklung im Insolvenzfall.
    • Prozessmanagement.
    • Prozessmodellierung.
    • Prozessoptimierung.
    • Servicemanagement.
    • Testmanagement.
  • IT Compliance.
    • Datenschutzberatung.
    • E-Rechnungspflicht.
    • Hinweisgebersystem.
    • NIS-2-Beratung.
    • Informations­sicherheits­beauftragter.
    • Webseitenprüfung: Sicherheit & Datenschutz für Ihr Unternehmen
  • Partner.
    • Bizagi.
    • JobRouter.
    • Lucanet.
    • otris software.
    • SAP Signavio.
  • Firmenverbund.
  • de.
  • en.
menü.

NIS-2-Richtlinie – Ein Leitfaden für Unternehmen

Mittwoch, 31 Juli 2024 / Published in news.

Die digitale Transformation revolutioniert die Art und Weise, wie Unternehmen arbeiten. Damit ergeben sich jedoch auch neue Herausforderungen und Risiken, insbesondere im Bereich der Cybersicherheit. Die EU hat als Antwort darauf die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) eingeführt, um die Sicherheitsmaßnahmen und den Schutz kritischer Infrastrukturen zu stärken. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige über die NIS-2-Richtlinie und was das für Ihr Unternehmen bedeutet.

 

 

NIS-2-Richtlinie Zertifizert Website

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie ist eine Überarbeitung der ursprünglichen NIS-Richtlinie, die 2016 eingeführt wurde. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheitsmaßnahmen innerhalb der EU zu harmonisieren und zu verstärken.

Die neue Richtlinie erweitert den Geltungsbereich, wodurch die Richtlinie für mehr Unternehmen rechtsgültig ist. Gleichzeitig stellt NIS-2 auch strengere Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen und die Meldung von Sicherheitsvorfällen.

Die NIS-2-Richtlinie wurde im Dezember 2022 von der EU verabschiedet. Sie ist offiziell am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union 21 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das bedeutet, dass Unternehmen spätestens bis Oktober 2024 die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie erfüllen müssen.

Welche Unternehmen sind betroffen?
Die NIS-2-Richtlinie betrifft eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen, die als Betreiber kritischer Infrastrukturen gelten. Dazu gehören unter anderem:

NIS2-Anwendungsbereich – Grundregeln

Neu in der NIS-2-Richtlinie ist die Ausweitung auf mittelgroße Unternehmen und bestimmte Anbieter von digitalen Diensten, die zuvor nicht unter die ursprüngliche NIS-Richtlinie fielen.

  1. Kleines Unternehmen: Weniger als 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz höchstens 10 Mio. EUR
  2. Mittleres Unternehmen: Weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. EUR
  3. Großunternehmen: Alle Unternehmen, sofern kein KMU

 

NIS2-Anwendungsbereich – Sonderregeln

Wichtige Anforderungen der NIS-2-Richtlinie

  1. Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen müssen robuste Risikomanagement- und Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um sich gegen Cyberbedrohungen zu schützen. Dazu gehören Maßnahmen zur Erkennung, Prävention und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
  2. Meldung von Sicherheitsvorfällen: Sicherheitsvorfälle müssen unverzüglich an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Dies soll eine schnelle Reaktion und Minimierung der Auswirkungen ermöglichen. Hierbei sind klare Meldefristen definiert.
  3. Sanktionen bei Nichteinhaltung: Die NIS-2-Richtlinie sieht erhebliche Sanktionen für Unternehmen vor, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Dies umfasst finanzielle Strafen und andere regulatorische Maßnahmen.

 

Schritte zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Für betroffene Unternehmen ist es entscheidend, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie zu erfüllen. Wir empfehlen ein mehrstufiges Vorgehen.

  1. Bewertung des aktuellen Sicherheitsniveaus: Führen Sie eine umfassende Bewertung Ihrer aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und -protokolle durch, um Schwachstellen zu identifizieren.
  2. Entwicklung eines Risikomanagementplans: Erstellen Sie einen detaillierten Risikomanagementplan, der spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit beinhaltet. Es gilt klare Richtlinien und Verfahren für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen zu definieren.
  3. Schulung und Sensibilisierung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden und sich der Bedeutung der Cybersicherheit bewusst sind. Die größte Schwachstelle bei Cyberangriffen ist nach wie vor der Mensch.
  4. Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen: Implementieren Sie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich technologischer Lösungen und organisatorischer Prozesse. Ein Informationssicherheitskonzept kann dabei hilfreich sein.
  5. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Überprüfen und aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Sicherheitsmaßnahmen, um mit den sich ständig weiterentwickelnden Bedrohungen Schritt zu halten.

 

Fazit

Die NIS-2-Richtlinie kann einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Cybersicherheit in der EU darstellen, wiewohl die Umsetzung gerade für den Mittelstand entsprechende Ressourcen erfordert. Durch eine frühzeitige Vorbereitung und kann die fristgerechte Umsetzung robuster Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden. Unternehmen stelle somit nicht nur die Compliance sicher, sondern stärken auch ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen.

Felix Hofstetter

Bei Fragen zur praktischen Umsetzung stehen wir Ihnen jederzeit gerne unterstützend zur Seite.

Profitieren Sie vom Know-how unserer Experten.

Felix Hofstetter

Business Development Manager

Mail: felix.hofstetter@sp-it.de
Telefon: +49 821 9998 4323

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

What you can read next

Herzlichen Glückwunsch an Patrick Hertle zur neuen Rolle als NIS2 Directive Lead Implementer
Webinar der IDW Akademie: Typische IT-Schwachstellen bei KMU und die besondere Bedeutung der IT Prüfung
Rainer Schmidl & Michael Bayer als Speaker bei der Hackerkiste 2022 in Augsburg.

Kategorien

  • Jobs.
  • news.
  • Termine.
  • Unterlagen zum Webinar

Gesamtarchiv

  • Juni 2025
  • Mai 2025
  • April 2025
  • März 2025
  • Februar 2025
  • Januar 2025
  • Dezember 2024
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • September 2024
  • August 2024
  • Juli 2024
  • Juni 2024
  • Mai 2024
  • April 2024
  • März 2024
  • Februar 2024
  • Januar 2024
  • Dezember 2023
  • November 2023
  • Oktober 2023
  • September 2023
  • Juli 2023
  • Juni 2023
  • Mai 2023
  • April 2023
  • März 2023
  • Februar 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • November 2022
  • Oktober 2022
  • September 2022
  • August 2022
  • Juli 2022
  • Juni 2022
  • Mai 2022
  • April 2022
  • Februar 2022
  • Januar 2022
  • November 2021
  • Oktober 2021
  • September 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • Juni 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019

Tagcloud

Breakfast Bücher Digital Energie Förderprogramm go-digital Innovation International IT-Sicherheit National Netzwerken Wirtschaft

archiv.

tags.

Breakfast Bücher Digital Energie Förderprogramm go-digital Innovation International IT-Sicherheit National Netzwerken Wirtschaft

Sonntag & Partner
Partnerschaftsgesellschaft mbB

Wirtschaftsprüfer, Ste
uerberater, Rechtsanwälte
Schertlinstraße 23
86159 Augsburg

Telefon: +49 821 57058-0
Telefax: +49 821 57058-153

www.sonntag-partner.de

Aktuelles

  • Team.
  • Karriere.
  • News.
  • Termine.
  • Kontakt.

Expertise

  • Digitalisierung, Low-Code- und Softwareentwicklung.
  • IT Compliance und IT Security.
  • IT Projekt- und Prozessmanagement

Services

  • BPMN 2.0 Workshops.
  • Datenschutzpakete.
  • E-Rechnungspflicht.
  • Hinweisgebersystem.
  • NIS-2-Beratung.

Mitgliedschaften

Support

  • Impressum.
  • Datenschutz.
  • Nutzungsbedingungen.
  • Auftragsbedingungen.

Support

  • © SONNTAG IT Solutions
TOP